Garantie und Retouren

Garantieabwicklung

Wer übernimmt die Garantie für die bestellten Produkte?

Die Garantiebedingungen werden von den jeweiligen Herstellerfirmen sichergestellt. Abwicklungen durch die Wemalo AG erfolgen innerhalb der Gewährleistungspflicht von bis zu 2 Jahren ab Kaufdatum.

 

Was mache ich, wenn die bestellten Produkte beschädigt geliefert werden?

Schweizer Post
Transportschäden sind innert 5 Arbeitstagen ab Sendungsannehme bei der nächsten Poststelle vorzunehmen. Sie müssen ein Schadenformular ausfüllen. Bringen Sie ebenfalls das Verpackungsmaterial und Ihre Einkaufsrechnung mit.

Spediteur
Kontrollieren Sie sofort, in Anwesenheit des Chauffeurs, die Lieferung auf äussere Mängel. Sollten Sie äussere Verpackungsschäden feststellen, sind diese mit einer Kurzbeschreibung direkt auf dem Lieferschein des Spediteurs (inkl. Ihrem Doppel) festzuhalten und vom Chauffeur gegenzeichnen zu lassen. Protokollieren Sie die beschädigte Lieferung zudem mit Fotos.

 

Produktefehler innerhalb der Garantiezeit

Wenden Sie sich bitte per E-Mail an shop@steg-liquidation.ch. Für eine speditive Abwicklung benötigen wir folgende Angaben:

  • Rechnungsnummer
  • Artikelnummer
  • Seriennummer
  • Detaillierte Fehlerbeschreibung sowie ggf. Bildmaterial

Nach Prüfung der Angaben werden wir Sie über das weitere Vorgehen informieren oder bei Bedarf zusätzliche Informationen anfordern.

 

Reduzierte Garantie auf Gebraucht- und Ausstellungsgeräte

In unserem Angebot finden Sie zahlreiche, neuwertige Ausstellungsgeräte, welche in den ehemaligen STEG Filialen zwecks Verkaufspräsentationen ausgepackt wurden. Für diese neuwertigen Geräte gewähren wir eine verkürzte Garantiezeit von 12 Monaten. Die gleiche Handhabung gilt bei übriger Gebrauchtware (Kunden- oder Garantieretouren).

 

Produktfehler ausserhalb der Garantie- oder Gewährleistungszeit

Müssen direkt über den Hersteller abgewickelt werden.

 

Rückgaben

Falschbestellungen des Kunden

Falsch bestellte müssen innert 5 Tagen auf shop@steg-liquidation.ch gemeldet werden. Die Wemalo AG prüft die Anfrage und eine Rückgabe wird genehmigt oder abgelehnt. Grundvoraussetzungen für eine Rückgabe sind wie folgt:

  • Die Ware wurde auf steg-liquidation.ch bezogen
  • Die Ware befindet sich in ungeöffneter und unbeschädigter Verpackung
  • Die Rücknahmeanfrage muss innerhalb von 5 Tagen ab Lieferdatum erfolgen
  • E-Lizenzen sind von der Retournierung ausgeschlossen

Bei positiver Prüfung erhält der Kunde ein Rückgabeschein, mit welchem der Artikel zurückgesendet werden kann. Als Bearbeitungsentschädigung erfolgt ein Abzug von mind. 10% des Kaufpreises. Die Portokosten gehen zu Lasten des Kunden.

Bei geöffneter oder beschädigter Verpackung kann ein höherer Abzug oder gar eine Ablehnung geltend gemacht werden. Eine Rücknahme bei Artikeln mit einem Warenwert unter CHF 50.- ist generell ausgeschlossen. Rückgaben von gebrauchten Geräten sind generell ausgeschlossen.

 

Falschlieferung

Die Beanstandung muss innerhalb von 5 Tagen nach Lieferdatum an shop@steg-liquidation.ch übermittelt werden. Wir stellen Ihnen eine vorfrankierte Rücksendeetikette zu.

 

Allgemeines

Anmeldung von Rücksendungen

Sämtliche Rücksendungen, ob Falschbestellungen oder -lieferungen, müssen vorgängig bei shop@steg-liquidation.ch angemeldet werden. Nicht genehmigte Rücksendungen werden vorbehaltlos abgelehnt und auf Kosten des Kunden retourniert.

 

Pflichten des Kunden

Der Kunde hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass das Bundes-Datenschutzgesetz eingehalten wird. Auch muss der Kunde sicherstellen, dass Daten welche sich eventuell (Bundesdatenschutzgesetz!) auf diesen Geräten befinden, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.

Der Kunde ist für den fachgerechten und versicherten Transport verantwortlich. Die Zustellung hat innerhalb der massgebenden Frist zu erfolgen. Später retournierte Ware kann durch die Wemalo AG zurückgewiesen werden.

Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist die Sitzgemeinde (Schaffhausen) der Wemalo AG. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er sich, unter Verzicht auf seinen ordentlichen Wohnsitzgerichtsstand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht. Das Rechtsverhältnis untersteht dem Schweizerischen Recht.